Häufige Fragen

Versicherungen

  • Mit welchem Versicherungsanbieter arbeitet Reisegeier zusammen?

    Reisegeier vermittelt die Angebote der EUROPÄISCHEN VERSICHERUNG. Sie können aber auch über den Reiseveranstalter Ihrer gebuchten Reise eine Versicherung abzuschließen.

  • Wie kann ich eine Versicherung abschließen?

    Der Abschluss einer Versicherung bei der EUROPÄISCHEN VERSICHERUNG ist über unser Buchungsformular sowie per Internet, E-Mail oder Fax möglich. Bitte nutzen Sie auch unsere Rubrik „Tipps & Infos“ „Versicherung“ und beachten Sie generell die Abschlussfristen.

  • Wann kann ich eine Versicherung abschließen?

    Die Versicherung kann bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Bei kurzfristigen Reisen oder Versicherungen ohne Selbstbehalt nur am Buchungstag oder dem darauf folgenden Werktag bis 12:00 Uhr.
    Versicherungsangebote ohne Reiserücktrittskosten- oder Reiseabbruchversicherung können Sie jederzeit vor dem Reisantritt abschließen.

  • Welche Angaben werden für einen Versicherungsabschluss benötigt?

    Für den Versicherungsabschluss benötigen wir die Namen der Reiseteilnehmer und den Reisepreis pro Person, damit der richtige Tarif ermittelt werden kann. Spezielle Versicherungen erfordern außerdem die Angabe des Geburtsdatums und Jahresversicherungen darüber hinaus den Versicherungsbeginn, der nicht mit dem Reisedatum identisch sein muss. Unsere Service-Hotline hilft Ihnen dabei gern weiter.

  • Wird eine Versicherung pro Person, pro Zimmer oder pro Buchung abgeschlossen?

    Das ist unterschiedlich. Ist jedem Reiseteilnehmer ein Reisepreis zugeordnet, erfolgt der Versicherungsabschluss pro Person, wobei Familienversicherungen ausgenommen sind. Bei Reisepreisen, die nicht pro Person, sondern pro Objekt angezeigt sind, erfolgt auch der Versicherungsabschluss pro Objekt.

  • Wann kann ich einen Familientarif anwenden?

    Ein Familientarif ist dann möglich, wenn die Buchung für maximal zwei Erwachsene und mindestens ein Kind abgeschlossen wird - unabhängig von deren Verwandtschaftsgrad. Volljährige Kinder (ab 18) sind mitversichert, solange sie sich in der Ausbildung befinden. Als Grundlage für die Berechnung des Versicherungstarifs dient der Gesamtreisepreis der Familie. Bei Jahresversicherungen gelten als Familie: Zwei Erwachsene in häuslicher Gemeinschaft bis einschließlich 64 Jahre sowie deren minderjährige Kinder.

  • Gelten für Schiffsreisen gesonderte Tarife und was gilt als Schiffsreise?

    Nein, hier gelten keine gesonderten Tarife.

  • Was muss ich tun, wenn ich meine Reise umgebucht habe (Preis-, Datums-, Namensänderung etc.)?

    Bitte weisen Sie uns in diesem Fall darauf hin, dass auch die Versicherungspolice geändert werden muss. Sollte sich Ihr Reisepreis durch die Umbuchung erhöht haben, muss eventuell auch ein höherer Tarif abschlossen werden. Unsere Service-Hotline hilft Ihnen in diesem Fall gern weiter.

  • Gibt es bei den Versicherungen einen Selbstbehalt?

    Ja, die Versicherungsangebote der EUROPÄISCHEN VERSICHERUNG enthalten einen Selbstbehalt/eine Selbstbeteiligung. Wie hoch dieser für die verschiedenen Versicherungsarten ist, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen. An unserer Service-Hotline können Sie aber auch Versicherungen ohne Selbstbehalt erfragen - bitte beachten Sie dabei die Fristen (Abschluss nur am Tag der Buchung, spätestens aber am darauf folgenden Werktag bis 12:00 Uhr möglich).

  • Wo kann ich die Versicherungsbedingungen nachlesen?

    Die Versicherungsbedingungen können Sie unter „Tipps & Infos“ „Versicherung“ nachlesen. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese aber auch gern vor Abschluss der Versicherung per E-Mail zu. Anschließend erhalten Sie die Versicherungsunterlagen automatisch von uns zugesandt.

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